Wer Kinder betreut, trägt Verantwortung. Ein Kind fällt vom Klettergerüst, ein Glas geht zu Bruch, ein Wasserschaden entsteht im Betreuungsraum. Solche Situationen sind Alltag in der Kindertagespflege. Die richtige Absicherung sorgt dafür, dass du dich auf deine pädagogische Arbeit konzentrieren kannst, statt dir über Haftungsfragen Gedanken zu machen.
Welche Versicherungen gibt es
Für Kindertagespflegepersonen sind drei Versicherungen relevant: die gesetzliche Unfallversicherung über die BGW, eine Haftpflichtversicherung und je nach Situation eine Anpassung der Hausratversicherung. Nicht alle davon musst du selbst bezahlen. Und nicht für alle brauchst du einen neuen Vertrag.
Unfallversicherung über die BGW
Die Berufsgenossenschaft für Wohlfahrtspflege (BGW) ist die gesetzliche Unfallversicherung für Kindertagespflegepersonen. Sie deckt Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ab, sowohl für dich als auch für die betreuten Kinder. Wenn ein Kind sich während der Betreuungszeit verletzt, greift die BGW. Auch dein eigener Weg zur Fortbildung oder ein Unfall während der Betreuung ist versichert.
Das Wichtigste: Die Beiträge zur BGW werden zu 100 Prozent vom Jugendamt übernommen. Du musst dich bei der BGW anmelden, aber du zahlst nichts selbst. Die Anmeldung erfolgt in der Regel über dein zuständiges Jugendamt oder direkt bei der BGW. Viele Jugendämter übernehmen die Anmeldung sogar für dich, wenn du deine Pflegeerlaubnis erhältst.
Die BGW-Versicherung ist Pflicht. Ohne Anmeldung bist du bei einem Unfall nicht abgesichert, obwohl dir die Leistung zusteht. Prüfe einmal, ob deine Anmeldung vorliegt. Das geht direkt über die BGW oder über dein Jugendamt.
Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung greift, wenn du oder die betreuten Kinder Dritten einen Schaden zufügen. Ein Kind wirft einen Ball in die Fensterscheibe des Nachbarn. Ein Tageskind beschädigt das Spielzeug eines anderen Kindes. Solche Fälle deckt die Haftpflicht ab.
Viele Tagespflegepersonen gehen davon aus, dass sie eine separate Berufshaftpflicht brauchen. In den meisten Fällen reicht die private Haftpflichtversicherung aus. Voraussetzung: Du meldest deine Tätigkeit als Kindertagespflegeperson bei deinem Versicherer. Das ist ein kurzer Anruf oder eine E-Mail. Die meisten Versicherer nehmen die Kindertagespflege ohne Aufpreis in den bestehenden Vertrag auf, weil es sich um eine erlaubnispflichtige, pädagogische Tätigkeit handelt und nicht um ein Gewerbe.
Ohne diese Meldung riskierst du, dass der Versicherer im Schadensfall die Leistung verweigert. Er könnte argumentieren, dass die berufliche Tätigkeit nicht mitversichert war. Deshalb: Melde die Kindertagespflege bei deiner Privathaftpflicht an, auch wenn du schon seit Jahren versichert bist. Lass dir die Bestätigung schriftlich geben.
Falls dein Versicherer die Kindertagespflege nicht in den Privatvertrag aufnimmt, brauchst du eine separate Berufshaftpflicht. Die Kosten liegen bei etwa 50 bis 150 Euro pro Jahr. Einige Jugendämter bezuschussen diese Kosten oder übernehmen sie vollständig. Frag bei deinem Jugendamt nach.
Hausratversicherung
Wenn du in deinen eigenen Räumen betreust, lohnt sich ein Blick auf deine Hausratversicherung. Standardmäßig deckt sie Schäden an deinem Eigentum ab, etwa durch Einbruch, Feuer oder Leitungswasser. Was sie oft nicht abdeckt: Schäden, die durch die berufliche Nutzung der Räume entstehen.
Auch hier gilt: Informiere deinen Versicherer über die Kindertagespflege. In den meisten Fällen bleibt der Beitrag gleich oder steigt minimal. Aber ohne Meldung kann der Versicherer im Schadensfall die Regulierung ablehnen, weil die gewerbliche Nutzung der Wohnung nicht angegeben war.
Weitere Versicherungen
- Krankenversicherung: Als Selbstständige musst du dich selbst versichern. Freiwillig gesetzlich oder privat. Viele Tagespflegepersonen bleiben in der gesetzlichen Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied. Die Beiträge richten sich nach dem Einkommen.
- Rentenversicherung: Kindertagespflegepersonen sind rentenversicherungspflichtig. Der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen. Das Jugendamt erstattet in der Regel die Hälfte der Beiträge.
- Rechtsschutzversicherung: Optional, aber bei Streitigkeiten mit Eltern oder dem Jugendamt hilfreich. Achte darauf, dass der Tarif berufliche Rechtsschutz für Selbstständige einschließt.
Nicht jede Versicherung ist für jede Tagespflegeperson sinnvoll. Was du brauchst, hängt von deiner persönlichen Situation ab. Die BGW und die Haftpflicht sind Pflicht. Der Rest ist Abwägung. Einen Überblick über die finanzielle Seite der Kindertagespflege findest du in unserem separaten Artikel.
Fazit
Die Versicherungssituation in der Kindertagespflege ist übersichtlicher als viele denken. Die Unfallversicherung über die BGW wird komplett vom Jugendamt bezahlt. Die Haftpflicht lässt sich in den meisten Fällen über die bestehende Privathaftpflicht abdecken, wenn du die Tätigkeit dort meldest. Und die Hausratversicherung braucht nur eine kurze Information an den Versicherer. Drei Anrufe, und du bist sauber abgesichert.