Als Tagesmutter oder Tagesvater bekommt ihr kein Gehalt. Ihr bekommt vom Jugendamt eine laufende Geldleistung pro Kind, deren Höhe das Jugendamt festlegt, teils mit Vorgaben des Landes. Bei fünf Kindern mit je 40 Wochenstunden sind das mit den Bonner Sätzen ab 1. August 2026 rund 66.600 € im Jahr und im Hohenlohekreis in Baden-Württemberg rund 84.600 €. In Neumünster in Schleswig-Holstein kommen mit 300-Stunden-Lehrgang und mindestens 40 m² anrechenbarer Betreuungsfläche rund 93.400 € zusammen. Nach Betriebsausgabenpauschale und eurem Anteil an Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung bleiben davon vor der Einkommensteuer gut 34.000 €, knapp 48.600 € beziehungsweise gut 55.600 €.
Der Verdienst hängt an euren belegten Plätzen, den Betreuungsstunden und dem Satz eures Jugendamts. Hier rechnen wir ihn mit aktuellen, verlinkten Sätzen durch, damit ihr eure eigene Zahl danebenlegen könnt.
Die laufende Geldleistung hat vier Bausteine
Die Grundlage ist § 23 SGB VIII. Absatz 2 zählt vier Bestandteile der laufenden Geldleistung auf:
- Sachaufwand: die Erstattung angemessener Kosten, etwa für Spielmaterial, Möbel, Hygieneartikel und Räume.
- Förderleistung: ein Betrag zur Anerkennung eurer pädagogischen Arbeit. Er kommt einem Lohn am nächsten.
- Unfallversicherung und Alterssicherung: Die nachgewiesenen Beiträge zur Unfallversicherung erstattet das Jugendamt ganz, die zur Alterssicherung zur Hälfte.
- Kranken- und Pflegeversicherung: Auch hier gibt es die Hälfte der nachgewiesenen Beiträge zurück.
Steuerlich trennt sich das: Sachaufwand und Förderleistung sind Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit, die Erstattungen für die Versicherungen sind nach § 3 Nr. 9 EStG steuerfrei. So steht es im BMF-Schreiben zur Kindertagespflege vom 6. April 2023, das seit dem Veranlagungsjahr 2023 gilt.
Wer Kinder verschiedener Eltern eigenverantwortlich betreut, arbeitet selbstständig. Sozialversicherung und Steuer laufen deshalb über euch. Auch die Elternbeiträge werden vor Ort festgesetzt, § 90 SGB VIII erlaubt solche Kostenbeiträge. Die Kosten aus Sicht der Familien erklärt dieser Elternbeitrag.
Jedes Jugendamt setzt eigene Sätze
Die Höhe der laufenden Geldleistung legt nach § 23 Abs. 2a SGB VIII der Träger der öffentlichen Jugendhilfe fest, also euer Jugendamt, soweit das Landesrecht nichts anderes bestimmt. Das Gesetz gibt nur die Richtung vor: Die Förderleistung soll leistungsgerecht sein und den zeitlichen Umfang, die Zahl der Kinder und ihren Förderbedarf berücksichtigen. Vier aktuelle Beispiele zeigen, wie weit die Sätze auseinanderliegen, jeweils für ein Kind unter drei Jahren mit 40 Wochenstunden im Haushalt der Kindertagespflegeperson (Stand: Oktober 2026):
| Jugendamt | Satz | Pro Kind und Monat |
|---|---|---|
| Bonn (NRW), ab 1. August 2026 | 4,82 € Förderleistung plus 1,35 € Sachaufwand je Stunde | 1.068,50 € plus 41,50 € Vor- und Nachbereitung |
| Hohenlohekreis (Baden-Württemberg), ab 1. Januar 2026 | 8,20 € je Stunde, umgerechnet mit 4,3 Wochen pro Monat | 1.410,40 € |
| Neumünster (Schleswig-Holstein), Landessätze ab 1. August 2026 | 6,76 € Anerkennungsbetrag (mit 300-Stunden-Lehrgang) plus 2,22 € Sachaufwand (ab 40 m² anrechenbarer Betreuungsfläche) je Stunde, umgerechnet mit 52 Wochen | 1.556,53 € |
| Dresden (Sachsen), ab 1. Juli 2026 | Monatsbetrag nach Betreuungszeit (hier 8 Stunden am Tag) und Betragsgruppe | 892,81 € (Einstiegsstufe) bis 1.155,81 € (höchste Stufe) |
Bonn staffelt nach Wochenstunden und passt die Beträge jedes Kindergartenjahr nach dem Kinderbildungsgesetz an. Weitere Beiträge der Eltern neben dem Essensgeld schließt § 51 KiBiz für die geförderte Kindertagespflege in NRW aus. In Nordrhein-Westfalen hat jedes Jugendamt eine eigene Satzung oder Richtlinie, Bonn ist also ein Beispiel, kein Landesdurchschnitt.
Der Hohenlohekreis zahlt die Sätze der gemeinsamen Empfehlung von Landkreistag, Städtetag und Kommunalverband für Jugend und Soziales, die in Baden-Württemberg nach § 8b Abs. 2 KiTaG maßgebend ist. Sie wächst seit 2026 automatisch mit dem Tarif des öffentlichen Sozial- und Erziehungsdienstes. Für Kinder ab drei Jahren gibt es dort 7,10 € pro Stunde.
In Schleswig-Holstein setzt das Land Mindestsätze pro Kind und Stunde, und Neumünster richtet sich laut seiner Richtlinie danach. Der Anerkennungsbetrag beträgt nach § 46 KiTaG in der vom 1. August bis 31. Dezember 2026 geltenden Fassung mindestens 6,34 €, mit einem Lehrgang von mindestens 300 Unterrichtsstunden oder der Qualifikation einer Kita-Fachkraft mindestens 6,76 €. Wer sich im Vorjahr mindestens acht Stunden fortgebildet hat, bekommt mindestens 0,12 € mehr. Angerechnet werden nur Fortbildungen mit Bezug zur pädagogischen Arbeit mit Kindern oder zur Elternarbeit, in Neumünster auf Antrag. Dazu kommt die Sachaufwandpauschale nach § 47 KiTaG: 1,35 € bei weniger als 40 m² anrechenbarer Betreuungsfläche, 2,22 € ab 40 m². Angerechnet werden höchstens 60 m², Räume, die auch anderen Zwecken dienen, zählen nur zur Hälfte. In eigenen Räumen sind das je nach Qualifikation und Fläche 7,69 € bis 9,10 € pro Kind und Stunde. Ab Januar 2027 gilt eine neue Fassung des Gesetzes.
Dresden zahlt feste Monatsbeträge, die sich an Entgeltgruppen desselben Tarifs anlehnen. Ohne pädagogischen Berufsabschluss startet ihr in der ersten Betragsgruppe und rückt nach fünf Jahren mit nachgewiesenen Fortbildungen in der Regel eine Stufe auf. Mit pädagogischem Berufsabschluss und einer Qualitätsvereinbarung mit der Stadt beginnt ihr in Betragsgruppe 5.
Vom Umsatz zum Gewinn
Die Beispielrechnung geht von einer vollen Kindertagespflegestelle aus: fünf Kinder unter drei Jahren, so viele erlaubt die Pflegeerlaubnis nach § 43 Abs. 3 SGB VIII gleichzeitig, je 40 Wochenstunden, zwölf Monate belegt, Betreuung im eigenen Haushalt. Das Essensgeld der Eltern rechnen wir nicht mit. Es ist eine Einnahme, die Lebensmittel sind bei der Pauschale bereits mit abgegolten, wie der Beitrag zum Verpflegungsgeld erklärt. Wer Essensgeld erhält, hat entsprechend mehr Gewinn.
Von den Einnahmen zieht ihr die Betriebsausgabenpauschale ab: 400 € je Kind und Monat bei 40 Wochenstunden, bei weniger Stunden anteilig. Alternativ setzt ihr eure tatsächlichen Kosten an, beides zusammen geht nicht (BMF-Schreiben, Randnummern 9 und 17). Beide Wege vergleicht der Beitrag Betriebskostenpauschale oder Einzelnachweis.
| Pro Jahr | Bonn | Hohenlohekreis | Neumünster |
|---|---|---|---|
| Laufende Geldleistung, 5 Kinder, 12 Monate | 66.600,00 € | 84.624,00 € | 93.392,00 € |
| Betriebsausgabenpauschale, 5 × 400 € × 12 | -24.000,00 € | -24.000,00 € | -24.000,00 € |
| Gewinn | 42.600,00 € | 60.624,00 € | 69.392,00 € |
Ein Punkt lohnt einen Blick in eure Satzung: wie das Jugendamt Urlaub und Krankheit bezahlt. Bonn rechnet bis zu sechs Wochen Urlaub und eine Woche Krankheit im Kindergartenjahr in die Pauschalen ein. Nach der baden-württembergischen Empfehlung geht die Geldleistung bei einem Ausfall der Kindertagespflegeperson an die Vertretung, wenn das Kind in der Zeit betreut werden muss. In Schleswig-Holstein läuft sie bei eigenem Ausfall für 30 Tage im Kalenderjahr weiter, bei fünf Betreuungstagen pro Woche sind das sechs Wochen (§ 44 Abs. 5 KiTaG). Für Neumünster rechnen wir deshalb mit 52 bezahlten Wochen und nehmen an, dass ihr nicht länger ausfallt. Die Zahlung an Feiertagen regelt das Jugendamt, die Neumünsteraner Richtlinie nennt dazu keine eigene Regel. Tipps für Ausfallzeiten stehen im Beitrag zu Vertretung und Urlaub.
Rente, Kranken- und Pflegeversicherung mit Erstattung
Kindertagespflegepersonen sind nach § 2 SGB VI rentenversicherungspflichtig, solange sie keine versicherungspflichtigen Angestellten beschäftigen. Die Deutsche Rentenversicherung nennt Tagesmütter ausdrücklich. Für den Beitrag habt ihr zwei Wege, dazu kommt eine Erleichterung für den Start:
- Einkommensgerecht: 18,6 % eures Gewinns, nachgewiesen mit dem letzten Einkommensteuerbescheid.
- Regelbeitrag: unabhängig vom Einkommen 735,63 € im Monat (2026).
- Erleichterung zum Start: der halbe Regelbeitrag von 367,82 € im Monat, möglich im Jahr, in dem ihr anfangt, und in den drei Kalenderjahren danach (§ 165 SGB VI).
Der Regelbeitrag beruht auf der Bezugsgröße von 47.460 € im Jahr. Liegt euer Gewinn darunter, ist der einkommensgerechte Beitrag niedriger. Liegt er darüber, ist der Regelbeitrag günstiger, bringt aber auch weniger für die spätere Rente. Fragt vor einem Wechsel beim Jugendamt nach, welchen Beitrag es als angemessen hälftig erstattet.
Für die Krankenversicherung rechnen wir mit einer freiwilligen gesetzlichen Versicherung mit Krankengeldanspruch, den Selbstständige nur über eine Wahlerklärung gegenüber der Kasse bekommen (§ 44 Abs. 2 SGB V): allgemeiner Beitragssatz 14,6 %, dazu der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026 von 2,9 % und 3,6 % Pflegeversicherung für Versicherte mit einem Kind, zusammen 21,1 % vom Gewinn. Mit mehreren Kindern unter 25 Jahren ist der Pflegebeitrag niedriger. Ohne Krankengeld gilt der ermäßigte Satz von 14,0 %, eure Kasse kann beim Zusatzbeitrag abweichen, und Kinderlose zahlen 4,2 % zur Pflege. Die Unfallversicherung fehlt in der Tabelle, weil das Jugendamt sie ganz erstattet.
| Pro Jahr | Bonn | Hohenlohekreis | Neumünster |
|---|---|---|---|
| Gewinn | 42.600,00 € | 60.624,00 € | 69.392,00 € |
| Rentenversicherung, 18,6 % | -7.923,60 € | -11.276,06 € | -12.906,91 € |
| Kranken- und Pflegeversicherung, 21,1 % | -8.988,60 € | -12.791,66 € | -14.641,71 € |
| Erstattung durch das Jugendamt, Hälfte | +8.456,10 € | +12.033,86 € | +13.774,31 € |
| Bleibt vor Einkommensteuer | 34.143,90 € | 48.590,14 € | 55.617,69 € |
| Pro Monat | 2.845,33 € | 4.049,18 € | 4.634,81 € |
Unterm Strich tragt ihr knapp 20 % eures Gewinns selbst, dafür sammelt ihr Rentenansprüche und habt, mit Wahlerklärung, Anspruch auf Krankengeld. Die Rechnung ist vereinfacht, denn Renten- und Krankenkasse setzen die Beiträge nach eurem letzten Steuerbescheid fest. Im Hohenlohekreis und in Neumünster bliebe mit dem Regelbeitrag etwas mehr übrig. Der Neumünsteraner Gewinn liegt knapp unter der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung von 69.750 € (2026), darüber steigt der Kassenbeitrag nicht weiter.
Die Einkommensteuer kommt danach
Auf den Gewinn zahlt ihr Einkommensteuer. Ihre Höhe hängt an eurem ganzen Haushalt: Zusammenveranlagung, Einkünfte der Partnerin oder des Partners, Kinder. Deshalb ziehen wir sie nicht pauschal ab. Drei Fixpunkte helfen bei der Einordnung:
- Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € (2026, Einzelveranlagung) fällt keine Einkommensteuer an.
- Die Erstattungen des Jugendamts für die Versicherungen sind steuerfrei.
- Eure Beiträge zu Rente, Kranken- und Pflegeversicherung sind keine Betriebsausgaben (BMF-Schreiben, Randnummer 8). In der Steuererklärung gehören sie zu den Vorsorgeaufwendungen nach § 10 EStG.
Weil das Finanzamt die Steuer erst nach Ablauf des Jahres festsetzt, legt ihr am besten jeden Monat einen Teil zurück. Einen Richtwert dafür nennt der Beitrag zu Rücklagen in der Tagespflege. Die Grundlagen der Erklärung stehen im Beitrag zur Steuererklärung als Tagesmutter.
Diese Stellschrauben heben euren Verdienst
Den Satz pro Kind und Stunde legt das Jugendamt fest. Euer Verdienst bewegt sich deshalb über andere Größen.
- Auslastung: Ein freier Vollzeitplatz kostet in Bonn rund 1.110 € Umsatz im Monat, im Hohenlohekreis rund 1.410 €, in Neumünster rund 1.560 €. Plant Wechsel in die Kita früh und haltet Kontakt zu Familien auf der Warteliste. Der Hohenlohekreis vergütet die Eingewöhnung im vollen vertraglichen Umfang, Bonn fördert sie im Rahmen des vereinbarten Betreuungsumfangs.
- Betreuungsumfang: In Bonn bringt ein Kind mit 26 bis 30 Wochenstunden 801,50 € im Monat, mit 36 bis 40 Stunden 1.068,50 €, jeweils ohne die Pauschale für Vor- und Nachbereitung.
- Qualifizierung: Dresden staffelt nach Berufsabschluss und Berufsjahren. In Schleswig-Holstein steigt der Anerkennungsbetrag mit einem Lehrgang von mindestens 300 Unterrichtsstunden von 6,34 € auf 6,76 € pro Kind und Stunde, mit acht Stunden Fortbildung im Vorjahr um mindestens 0,12 €. Bei fünf Vollzeitkindern bringt allein der Lehrgang (0,42 € mehr je Stunde) rund 4.400 € im Jahr. Fragt eure Fachberatung, ob eine weitere Qualifizierung bei euch mehr bringt.
- Besonderer Förderbedarf: Bonn zahlt für ein Kind mit Behinderung das 2,5-Fache der Förderpauschale, wenn ihr dafür einen Platz weniger belegt.
- Angemietete Räume: Bonn legt für die Betreuung in anderen Räumen 139,04 € je Kind und Monat drauf, nach der baden-württembergischen Empfehlung gibt es unabhängig vom Ort dasselbe Geld. In Schleswig-Holstein zählt dagegen die Fläche, in eigenen wie in angemieteten Räumen: Ab 40 m² anrechenbarer Betreuungsfläche gibt es 2,22 € statt 1,35 € Sachaufwand pro Kind und Stunde. Das rechnet sich nur, wenn die Miete passt. Das Modell mit Kolleginnen in gemeinsamen Räumen beschreibt der Beitrag zur Großtagespflege.
Eure Satzung ist euer Gehaltszettel
Für eure eigene Rechnung braucht ihr drei Unterlagen: die Satzung oder Richtlinie eures Jugendamts, den Beitragsbescheid der Rentenversicherung und den eurer Krankenkasse. Mit diesen Zahlen in den beiden Tabellen oben seht ihr, welche Stellschraube bei euch am meisten bewegt: ein weiterer Platz, mehr Stunden oder eine höhere Stufe.
Dieselbe Rechnung hilft vor dem Start. Ihr überlegt, Tagesmutter oder Tagesvater zu werden? Die nächsten Schritte stehen im Beitrag Kindertagespflege starten.
Häufige Fragen zum Verdienst
Was verdient man als Tagesmutter im Monat?
Das hängt vom Jugendamt ab. Mit fünf Kindern und je 40 Wochenstunden liegen die Einnahmen in Bonn (Sätze ab 1. August 2026) bei 5.550 € im Monat, im Hohenlohekreis bei 7.052 €, in Neumünster (mit Lehrgang, ab 40 m²) bei 7.783 €. Nach Betriebsausgabenpauschale und eurem Anteil an Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung bleiben vor der Einkommensteuer rund 2.850 €, 4.050 € beziehungsweise 4.630 € im Monat.
Wie hoch ist der Stundenlohn einer Tagesmutter?
Jugendämter zahlen pro Kind und Stunde, in den Beispielen 6,17 € in Bonn, 8,20 € im Hohenlohekreis und 8,98 € in Neumünster (mit Lehrgang, ab 40 m²) für Kinder unter drei Jahren. Mit fünf Kindern sind das 30,85 €, 41 € beziehungsweise 44,90 € Umsatz pro Betreuungsstunde. Davon gehen noch Kosten, Sozialversicherung und Steuer ab.
Wie viel verdient eine Tagesmutter in NRW?
In NRW legt jedes Jugendamt die Sätze per Satzung oder Richtlinie fest. Bonn zahlt ab 1. August 2026 für ein Kind mit 36 bis 40 Wochenstunden 1.068,50 € im Monat plus 41,50 € für Vor- und Nachbereitung. Den Satz eures Jugendamts nennt euch die Fachberatung.
Bekommen Tagesmütter ein Gehalt?
Nein. Kindertagespflegepersonen, die Kinder verschiedener Eltern eigenverantwortlich betreuen, sind selbstständig. Statt eines Gehalts zahlt das Jugendamt die laufende Geldleistung nach § 23 SGB VIII und erstattet die Unfallversicherung sowie die Hälfte der Beiträge zu Alterssicherung, Kranken- und Pflegeversicherung.